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Beachte bitte selbst, die 30 ARTIKEL DER ALLGEMEINEN ERKLÄRUNG DER MENSCHENRECHTE Resolution 217 A (III) vom 10.12.1948  sind legal ausgehebelt.

Ich konnte bis heute keine Person erkennen, die während der Ausübung ihrer beruflichen Rechte und Pflichten den Zustand ändern wollten.

Tatsache ist ....es handelt sich bei diesen Personen um Menschen, die beruflich die Grundsätze von Treu und glauben kennen, auch die rechtsgültigen Leitsätze unter Mitwirkung von Bundesrichtern und unfähig sind, diese während der beruflichen Tätigkeit zu handeln. 

"Prüfungsfähig ist die Rechnung des Auftragnehmers, wenn der Architekt des Auftraggebers sie zu prüfen vermag" 

Was tun, wenn diese höchstrichterliche Entscheidungen unter dem Dach der Untergeordneten beweisbar verhindert wird?

 

Was tun, wenn im Grundbuch unwahre Angaben stehen und ein Verwalter und das Gericht verhindert, dass diesen abgeholfen wird?